Für die Gemeinden
- Großmölsen
- Kleinmölsen
- Ollendorf
- Udestedt
ist der Zweckverband Wasserversorgung Gramme-Aue zuständig.
Wir weisen darauf hin, dass die Kosten für die Inanspruchnahme der Rufbereitschaft bei
selbstverschuldeten Havarien (z. B. zerfrorener Wasserzähler) der Grundstückseigentümer trägt.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die Kosten.
Die Rufbereitschaft übernimmt:
Für die Gemeinden
- Alperstedt
- Nöda
- Großrudestedt mit Ortsteilen Kleinrudestedt, Kranichborn und Schwansee
ist die Thüwa ThüringenWasser GmbH zuständig.
Störungsstelle:
Für die Gemeinden
wird die Rufbereitschaft von der BEWA, Bahnhofstraße 28, 99610 Sömmerda übernommen.
Für die Gemeinde
- Schloßvippach mit Ortsteil Dielsdorf
übernimmt die Tiefbau- u. Umweltservice GmbH "Unstrut-Lossa" die Rufbereitschaft in Havariefällen.