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öffentliche Auslegung des Flächennutzungsplanes (FNP) Gemeinde Schloßvippach

Schloßvippach, den 06. 11. 2024

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Flächennutzungsplan (FNP) Gemeinde Schloßvippach --- öffentliche Auslegung des Vorentwurfes

Der Gemeinderat der Gemeinde Schloßvippach hat in seiner Sitzung am 26.09.2024 den nachfolgenden Beschluss gefasst:

Beschluss Nr. 02/04/2024 

Flächennutzungsplan (FNP) Gemeinde Schloßvippach – Beschluss über die Billigung des FNP-Vorentwurfes mit Planungsstand 09/2024 sowie die Durchführung der Beteiligungsverfahren zum Vorentwurf des FNP

 

Aufgrund des § 20 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S.127), beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Schloßvippach im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 26. September 2024 das Folgendes:

 

 

  1. Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Schloßvippach, bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Anlagen, wird hiermit in der Fassung vom September 2024 gebilligt.

  2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt durch öffentliche Auslegung des FNP-Vorentwurfes i. S. d. § 3 Abs. 2 BauGB. Das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Gramme-Vippach wird beauftragt, den genauen Ort und die Dauer der öffentlichen Auslegung mindestens eine Woche vor dem Auslegungsbeginn in Abstimmung mit dem beauftragten Planungsbüro festzulegen und ortsüblich bekanntzumachen sowie die Veröffentlichung im Internet zu organisieren.

  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Aufstellung des FNP bzw. den Vorentwurf des FNP der Gemeinde Schloßvippach berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen und von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.

    In der ortsüblichen Bekanntmachung ist auf nachfolgend aufgeführte Punkte hinzuweisen: 

    Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung (Flächennutzungsplan Gemeinde Schloßvippach). Von Jedermann (auch Kinder und Jugendliche) können Stellungnahmen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Schloßvippach in der Fassung vom September 2024 schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Eine konkrete Betroffenheit durch die Planung ist keine Voraussetzung.

    Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Außerdem kann ohne eine Zuordnung der Stellungnahme die Einschätzung der besonderen Betroffenheit privater Belange erschwert sein. 

    Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Diese Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können in der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Gramme-Vippach innerhalb der Öffnungszeiten die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Planaufstellungsverfahrens eingesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Angaben 

  • zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten, 

  • zum Zweck und zu den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, 

  • zu den personenbezogenen Daten, 

  • zu den betroffenen Personen, 

  • zu den Empfängern personenbezogener Daten, 

  • zur Dauer der Speicherung, 

  • zu den Rechten der Betroffenen und 

  • zum Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden.

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schloßvippach beraten und entschieden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den FNP der Gemeinde Schloßvippach unberücksichtigt bleiben.

Einwendungen, die eine Person oder eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) erstmals im Rechtsbehelfsverfahren erhebt, bleiben unberücksichtigt, wenn die erstmalige Geltendmachung im Rechtsbehelfsverfahren missbräuchlich oder unredlich ist. Ein Antrag (Normenkontrollantrag) nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Finanzielle Auswirkungen:

-keine

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl                  

der Mitglieder:                 13

davon anwesend:            10

Ja-Stimmen:                     10

Nein-Stimme                     0

Stimmenthaltungen:        0

 

Bemerkung:

Auf der Grundlage des § 38 Abs. 1 der ThürKO war kein Mitglied von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. 

 

Offenlegung

Der zuvor aufgeführte Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Gemeinde Schloßvippach umfasst das gesamte Gemeindegebiet von 2.103 ha (21,03 km²) einschließlich Ortsteil Dielsdorf und aller entsprechender Gemarkungen (vgl. Übersichtskarte). Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Schloßvippach, bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Anlagen, wird in der Zeit 

vom Mo, 18.11.2024 bis einschließlich Fr, 20.12.2024

im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Gramme-Vippach (Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach) innerhalb der Sprechzeiten (Mo 9:00-12:00 Uhr, Di 9:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr, Do 9:00-12:00 Uhr und Fr 9:00-12:00 Uhr) in Raum 24 zu jedermanns Einsicht sowie auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft unter https://www.gramme-vippach.de öffentlich ausgelegt. 

Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Von jedermann, auch Kinder und Jugendlichen, können Stellungnahmen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Schloßvippach schriftlich unter der oben genannten Adresse des Bauamtes oder per E-Mail an sowie mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Eine konkrete Betroffenheit durch die Planung ist hierfür keine Voraussetzung. 

Fachliche und inhaltliche Erläuterungen sowie sonstige Auskünfte zur Planung sind innerhalb der o. g. Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mit dem Bauamt der VG Gramme-Vippach möglich. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, telefonisch unter 036371/540-23 einen Termin (ggf. auch außerhalb der Sprechzeiten) zu vereinbaren. 

Ziel und Zweck der Planung:

In Anlehnung an § 1 Abs. 5 BauGB besteht das Ziel des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Schloßvippach grundsätzlich darin, 

  • eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

  • die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang zu bringen.

  • eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu gewährleisten.

  • eine menschenwürdige Umwelt zu sichern.

  • die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.

  • den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern.

  • zur Erfüllung der Klimaschutzziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes beizutragen.

  • die Wärme- und Energieversorgung von Gebäuden treibhausgasneutral zu gestalten.

  • die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

  • die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung zu verfolgen.

Nach dem Aufstellungsbeschluss Nr. 01/37/2023 besteht ein allgemeiner Konsens darüber, dass insbesondere mit der zunehmenden Nachfrage nach Standorten für die alternative Energiegewinnung (Windkraft, Photovoltaik) und das Wohnen ein FNP zur Steuerung dieser Anliegen benötigt wird. 

 

Mit der Abgabe einer Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Diese Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können in der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Gramme-Vippach innerhalb der Öffnungszeiten die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Planaufstellungsverfahrens eingesehen werden. 

 

 Geltungsbereich 

Abb. 1: Geltungsbereich des FNP (rot umrandet); Quelle: TLBG ÜK Th 250 „Ausgabe Verwaltungsgrenzen“ 07/2024

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schloßvippach beraten und entschieden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bleiben unberücksichtigt.

Einwendungen, die eine Person oder eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) erstmals im Rechtsbehelfsverfahren erhebt, bleiben unberücksichtigt, wenn die erstmalige Geltendmachung im Rechtsbehelfsverfahren missbräuchlich oder unredlich ist. Ein Antrag (Normenkontrollantrag) nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Schloßvippach, 25.10.2024                                                                                    gez. Uwe Köhler

Gemeinde Schloßvippach                                                                                     - Bürgermeister -

 

Anlagen:

  • Planzeichnung -Vorentwurf 09-2024

  • Begründung -Vorentwurf 09-2024

 

Bild zur Meldung: Wappen der Gemeinde Schloßvippach

Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach

 

Hauptsitz

Gemeinschaftsvorsitzender

Poststelle, 

Amt für Hauptverwaltung, 

Amt für Bau, 

Amt für Bürgerangelegenheiten (Personenstandsangelegenheiten, allg. Ordnungsangelegenheiten)

Erfurter Straße 6

99195 Schloßvippach

Telefon Zentrale: 036371 540-10

 

Außenstelle 

Amt für Finanzverwaltung, 

Amt für Bürgerangelegenheiten (Einwohnermeldeangelegenheiten)

Bahnhofstraße 16
99195 Großrudestedt

 

Veranstaltungen