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Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Gemeinde Alperstedt

Alperstedt, den 28. 03. 2024

Amtliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Gemeinde Alperstedt 

Der Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2024 den Entwurf zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Gemeinde Alperstedt beschlossen. Der auf der Grundlage des Grünordnungsplanes erstellte Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich (Gemeindegebiet Alperstedt) mit Begründung wurde im Gemeinderat der Gemeinde Alperstedt am 26. Februar 2024 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen.

Gemäß § 3 (2) BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung mit Grünordnungsplan in der Zeit

vom 08. April 2024 bis zum 03. Mai 2024 (einschließlich)

im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach, Erfurter Straße 6 in 99195 Schloßvippach, während der Dienststunden

 

Montag09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag09:00 bis 12:00 Uhr
Freitag09:00 bis 12:00 Uhr

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt wird. 

Während der öffentlichen Auslegung können die ausliegenden Unterlagen sowie diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach (www.gramme-vippach.de) eingesehen werden (§ 4a Abs. 4 BauGB).

Gemäß § 3 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich vorgebracht oder zur Niederschrift in der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den sachlichen Teilflächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. 

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 

 

Bild zur Meldung: Wappen der Gemeinde Alperstedt

Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach

 

Hauptsitz

Gemeinschaftsvorsitzender

Poststelle, 

Amt für Hauptverwaltung, 

Amt für Bau, 

Amt für Bürgerangelegenheiten (Personenstandsangelegenheiten, allg. Ordnungsangelegenheiten)

Erfurter Straße 6

99195 Schloßvippach

Telefon Zentrale: 036371 540-0

 

Außenstelle 

Amt für Finanzverwaltung, 

Amt für Bürgerangelegenheiten (Einwohnermeldeangelegenheiten)

Bahnhofstraße 16
99195 Großrudestedt

 

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