Offenlegung der vereinfachten Ersten Änderung des Bebauungsplanes „Am Kiesberg“ der Gemeinde Nöda (Textteil)
Der Gemeinderat der Gemeinde Nöda hat im öffentlichen Teil seiner Sitzung am 28. Juli 2022 mit Beschluss Nr. 01/20/2022 den Entwurf der Ersten Änderung des Bebauungsplanes „Am Kiesberg“ der Gemeinde Nöda, beschlossen. Der Entwurf der Ersten Änderung des Bebauungsplanes „Am Kiesberg“ liegt einschließlich der Planzeichnung und dem geänderten Textteil gemäß § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 sowie Satz 2, § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353), in der Zeit
von Montag, 7. November 2022 bis einschließlich Freitag, 2. Dezember 2022,
in der
Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach
Bauamt (Zimmer 10)
Erfurter Straße 6
99195 Schloßvippach
während der allgemeinen Dienstzeiten
Montag, Donnerstag und Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr,
und Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr,
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und kann zusätzlich auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft www.gramme-vippach.de unter der Rubrik „Aktuelles“ eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung hinsichtlich des Entwurfs zur Ersten Änderung des Bebauungsplanes „Am Kiesberg“ der Gemeinde Nöda. Von jedermann (auch Kinder und Jugendliche) können Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Geschäftszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Hinweise:
- Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig, da anderenfalls eine Zuordnung der erschwert sein kann. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung der Bebauungsplanverfahren eingewilligt. Diese Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.
- In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können in der in der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach innerhalb der Öffnungszeiten die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Satzungsverfahrens eingesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Angaben zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten, dem Zweck und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, personenbezogener Daten, den betroffenen Personen, den Empfängern personenbezogener Daten, die Dauer der Speicherung, die Rechte der Betroffenen und zum Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden.
- Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt
Nöda, 1. November 2022
gez. Berth
Bürgermeister
Bild zur Meldung: Wappen der Gemeinde Nöda