Feststellung der geprüften Jahresrechnung der aufgelösten Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“ für das Haushaltsjahr 2019 sowie über die Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach hat in ihrer 5. Sitzung am 8. April 2021 die geprüfte Jahresrechnungen der aufgelösten Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Aue“ für das Haushaltsjahr 2019 festgestellt und für dieses Haushaltsjahre über die Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden der aufgelösten Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“ gemäß § 52 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 113), i. V. m. § 36 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194), und § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO jeweils Beschluss gefasst.
Die geprüfte und festgestellte Jahresrechnunge mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Sömmerda sind gemäß § 52 Abs. 2 ThürKO
i. V. m. § 36 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG und § 80 Abs. 4 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe zwei Wochen lang bei der
Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach
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ausgelegt. Sie werden bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Rufnummer 036204 570-0 stattfinden kann. Während des Aufenthaltes im Verwaltungsgebäude ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Schloßvippach, den 9. April 2021
gez. Georgi
Gemeinschaftsvorsitzender
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