Vierte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Gemeinde Großmölsen für das Haushaltsjahr 2020
Der Gemeinderat der Gemeinde Großmölsen hat in seiner Sitzung am 10. November 2020 unter Beschluss Nr. 06/08/2020 die Vierte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Gemeinde Großmölsen für den Konsolidierungszeitraum 2016 bis 2030 beschlossen. Nachdem die Fortschreibung des in Rede stehenden Haushaltskonsolidierungskonzeptes an die Rechtsaufsichtsbehörde, das Landratsamt Sömmerda als untere staatliche Verwaltungsbehörde, vorgelegt wurde, wurden von dort mit Schreiben vom 23. November 2020, Az. 902.16:68017/2020/10112020, keine rechtsaufsichtlichen Bedenken geltend gemacht.
Die Vierte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Gemeinde Großmölsen für das Haushaltsjahr 2020 liegt zur Einsichtnahme bis zum Ende des Konsolidierungszeitraums öffentlich aus. Es kann in der
Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach
Amt für Finanzverwaltung
Außenstelle Großrudestedt
Bahnhofstraße 16
99195 Großrudestedt
zu den Amtsstunden oder unter dem nachstehenden Download-Link eingesehen werden. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Rufnummer 036204 570-0 stattfinden kann. Während des Aufenthaltes im Verwaltungsgebäude ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Großmölsen, den 24. November 2020
i. V. gez. Freyer
Ballin
Bürgermeister
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