Bekanntmachung zur Bürgerbeteiligung Bebauungsplan "Bürgersolarpark Vogelsberg"
Vogelsberg, den 01.08.2025
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Bürgersolarpark Vogelsberg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Vogelsberg hat am 19.06.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes für das Sonstige Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO „Bürgersolarpark Vogelsberg“ sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich nordöstlich der Ortslage Vogelsberg. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung einer Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage schaffen.
Der Geltungsbereich zur Erstellung einer Agri-Photovoltaik-Anlage umfasst in der Gemarkung Vogelsberg in der Flur 4 das Flurstück 886/3. Für den räumlichen Geltungsbereich ist der beigefügte Lageplan maßgebend.
Gemeinde Vogelsberg: Übersichtsplan zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bürgersolarpark Vogelsberg“
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes für das Sonstige Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO „Bürgersolarpark Vogelsberg“ erfolgt durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Umweltbericht, den erstellten Gutachten sowie den der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, die zum Bebauungsplan erstellten Gutachten sowie die der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden zur Einsicht in der Zeit vom 4. August 2025 bis einschließlich 30. September 2025auf der lnternetseite der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippachunter: https://www.gramme-vippach.debereitgehalten und können heruntergeladen werden.
Zusätzlich liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme im Amt für Bau der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach, Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach, während der Sprechzeiten
Montag von 9.00 bis 12.00 Uhr Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Zu den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, gehört neben dem Umweltbericht folgende Arten umweltbezogener Informationen:
I. Aus dem Umweltbericht
Angaben zum Schutzgut Boden und Fläche Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zur Speicher- und Reglerfunktion, zur Lebensraumfunktion für Pflanzen und Tiere und zur natürlichen Ertragsfunktion des Bodens.
Angaben zum Schutzgut Wasser Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes mit Ausführungen zu den Schutzgütern Grundwasser und Oberflächengewässer; zum Grundwasser im Hinblick auf Verschmutzungsempfindlichkeit und Grundwasserdargebot bzw. -nutzung, zum Schutzgut Oberflächengewässer im Hinblick auf Leistungsfähigkeit und Schutzwürdigkeit.
Angaben zum Schutzgut Klima und Luft Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes mit Ausführungen zu den klimatischen und lufthygienischen Schutzfunktionen.
Angaben zum Schutzgut Landschaftbild / Erholungseignung Bestandsbeschreibung der Landschaftsbildeinheiten im Untersuchungsgebiet und deren Vorbelastungen, Bestandsbeschreibung der erholungs- und erlebnisrelevanten Einrichtungen und Strukturen im Untersuchungsgebiet, Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes auf das Landschaftsbild und die Erholungseignung.
Angaben zum Schutzgut Mensch und seine Gesundheit sowie Bevölkerung Bestandsbeschreibung zur Lage des Plangebietes zu Siedlungsgebieten und zu Vorbelastungen der Siedlungsgebiete durch Immissionen, Bewertung der Auswirkungen des Bebauungsplanes auf das Schutzgut Mensch.
Angaben zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter Bestandsbeschreibung und Bewertung des Schutzguts Kultur- und Sachgüter mit Hinweisen auf den Umgang mit Bodenfunden.
Angaben zu Schutzgebieten und Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung Angaben zur Betroffenheit von Schutzgebieten und Schutzobjekten durch die Aufstellung des Bebauungsplanes.
II. Potenzialflächenanalyse zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemarkung der Gemeinde Vogelsberg.
Betrachtung der Gemarkung Vogelsberg im Hinblick auf die Eignung von Flächen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen einschl. Bewertung.
III. Bodenschutzkonzept zum Bebauungsplan „Bürgersolarpark Vogelsberg“
Bestandsbeschreibung des bodenfunktionalen Zustands im Plangebiet, Ausführungen zu den potenziellen Auswirkungen der Planung, zu Bodenschutzmaßnahmen und zur Festsetzung von Maßnahmen zum Bodenschutz.
IV. Avifaunistiche / herpetologische Untersuchung und Flugbewegungen im 300 m-Radius um die geplante PV-Anlage Kleinneuhausen-Vogelsberg
Dokumentation zur Erfassung der Brutvögel, Amphibien und Reptilien, zur Erfassung planungsrelevanter Vogelarten und Flugbewegungen mit Auswertung der erfassten Daten.
V. Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 28.11.2024
Hinweise auf die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms und auf die regionalplanerische Einordnung der Lage des Plangebietes in einem Vorranggebiet Landwirtschaftliche Bodennutzung.
Hinweis auf die Prüfung von Standortalternativen.
Hinweis auf den länderübergreifenden Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz und dessen Festlegungen zum Hochwasserschutz.
Hinweis zur Grundflächenzahl und zur Höhe der Nebenanlagen.
Stellungnahme des Landratsamtes Sömmerda vom 04.12.2024
Hinweis auf die Prüfung von Standortalternativen.
Hinweis auf den Verlauf des Fließgewässers „Sulze“ entlang der Südseite des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes und die in diesem Kontext zu beachtenden Schutzabstände.
Hinweis auf die Festsetzung maximal zulässiger Höhen für Nebenanlagen.
Hinweis zur Gestaltung von Einfriedungen und Werbeanlagen.
In Bezug auf die Prüfung artenschutzrechtlicher Belange Hinweis auf die Prüfung möglicher Auswirkungen der Planung auf südwestlich und südöstlich des Plangebietes gelegene Rastgebiete sowie auf den nördlich des Plangebietes verlaufenden Zugkorridor für Wasservögel.
Hinweis zur Bauzeitenregelung in Bezug auf die Bodenbrüterzeit.
Hinweis zur Aufnahme von Vermeidungsmaßnahmen bzgl. Zauneidechsen und Amphibien.
Hinweis zur Kompensationsmaßnahme „Feldhecke“.
Hinweise zur naturschutzfachlichen Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung.
Hinweis zu dem von Norden in das Plangebiet hineinragenden vorläufig gesicherten Hochwasserüberschwemmungsgebietes der „Lossa“ und das im Norden angrenzende Hochwasserrisikogebiet der „Lossa“.
Hinweis auf die Grundwasserstände in der Aue.
Hinweise zur Freihaltung des Gewässerrandstreifens der „Sulze“.
Hinweise zu Meliorationsmaßnahmen im Planungsraum.
Hinweis zur Beeinträchtigung der Flächen des Plangebietes durch Überstauungen im Starkregenfall.
Anregung zur Einordnung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an den Gewässerläufen.
Hinweise zum Umgang mit dem Schutzgut Boden mit Verweisen auf die gesetzlichen Grundlagen, Hinweis zur Durchführung einer bodenkundlichen Baubegleitung im Kontext mit den Bauarbeiten.
Hinweis auf die Erstellung eines Bodenschutzkonzeptes.
Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlicher Raum vom 19.11.2024
Hinweis auf die Lage des Plangebietes in einem Vorranggebiet Landwirtschaftliche Bodennutzung.
Hinweis auf die Vorlage eines landwirtschaftlichen Nutzungskonzeptes.
Hinweis auf die räumliche Einordnung von Kompensationsmaßnahmen, zum Rückbau der Agri-PV-Anlage, zur Verlegung von Leitungen zum Einspeisepunkt, zur Sicherung der Nutzbarkeit der landwirtschaftlichen Wege und zur Betrachtung von Standortalternativen.
Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 02.12.2024
Hinweis auf die Überschneidung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes mit dem Überschwemmungsgebiet der „Lossa“ und die in diesem Kontext zu beachtenden Schutzvorschriften.
Hinweis auf das zulässige Maß der Blendung von Wohn- und Arbeitsräumen und Verkehrsteilnehmern durch Photovoltaikanlagen.
Hinweise zur Geologie des Planungsraumes und zur Beachtung des Geologiedatengesetzes bei der Durchführung geologischer Untersuchungen.
Hinweise zur Geologie und zum Baugrund des Plangebietes.
Hinweis zu den Grundwasserflurabständen im Planungsbereich.
Stellungnahmen des Thüringischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vom 21.11.2024
Hinweise auf in der Umgebung bestehende Kulturdenkmale mit Raumwirkung.
Hinweise auf die Auswirkungen der Planung auf das Landschafts- und Ortsbild.
Hinweis auf archäologische Fundstellen in der Umgebung des Plangebietes.
Stellungnahme des ThüringenForst vom 11.11.2024
Stellungnahme der Betriebsgesellschaft Wasser und Abwasser mbH Sömmerda für Abwasserzweckverband „Finne“, Trinkwasserzweckverband „Thüringer Becken“ und Gewässerunterhaltungsverband UV Untere Unstrut/Helderbach vom 11.11.2024
Stellungnahme des Naturschutzbundes Deutschland e.V. vom 05.12.2024
Hinweis auf eine an das Plangebiet angrenzende Waldfläche mit Hinweis auf den gemäß Thüringer Waldgesetz einzuhaltenden Abstand der PV-Module zu der Waldfläche.
Hinweis auf die Freihaltung der Gewässerrandstreifen und zur Abstimmung baulicher Maßnahmen an Fließgewässern.
Anregung zur Entfernung der Verrohrung des Fließgewässers „Sulze“.
Anregung zur Aufstellung von Insektenhotels für Wildbienen.
Stellungnahmen des BUND Landesverbandes Thüringen e.V. vom 28.10.2024
Hinweis auf die Lage des Plangebietes in einem Vorranggebiet Landwirtschaftliche Bodennutzung mit Hinweisen auf die landwirtschaftliche Hauptnutzung.
Hinweise zum Umgang mit dem Plangebiet als Bruthabitat der Feldlerche und weiterer bodenbrütender Arten.
Hinweis zu möglichen kleinklimatischen Veränderungen im Plangebiet aufgrund der Errichtung der Agri-PV-Anlage.
Hinweis zur Durchführung einer Standortalternativenprüfung.
Hinweise zu den Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild und Empfehlungen zur Berücksichtigung vorhandener Strukturen und Lebensräume.
Hinweis auf die Barrierewirkung der Einfriedung mit Empfehlungen zur Berücksichtigung von Wanderkorridoren.
Empfehlungen zur Erstellung eines Pflege- und Monitoringkonzeptes und eines Bodengutachtens, zur ökologischen und bodenkundlichen Baubegleitung, zum Rückbau und zur Renaturierung des Plangebietes, zum naturschutzfachlichen Ausgleich und zur Erstellung eines landwirtschaftlichen Nutzungskonzeptes.
Hinweis zur Entsorgung von Altmodulen.
Hinweise zu Studien zur Bodenqualität, zur Reduzierung der Bodenorganismen und CO2-Speicherfähigkeit der Böden aufgrund der Überstellung mit PV-Anlagen.
Stellungnahme der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e.V. vom 09.12.2024
Stellungnahme des Landesjagdverbandes Thüringen e.V. vom 03.12.2024
Hinweise zur möglichen Bodenerosion zum landwirtschaftlichen Nutzungskonzept und zu Entwicklungsbiotopen.
Hinweise zur Installation eines Regenwasserauffangsystems.
Hinweise zum Anbau von Feldfrüchten unter Agri-PV-Anlagen.
-Hinweise zum Rückbau der Agri-PV-Anlage.
Hinweise zur Durchführung eines Wildtiermonitorings.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Vogelsberg ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
gez. Christopher Harsch Bürgermeister
gez. Christopher Harsch Bürgermeister
Anlagen:
siehe unten
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