Schöffenwahl 2023
Am 31.12.2023 enden bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen und Jugendschöffen. In Thüringen scheiden etwa 2 000 Personen aus ihrem Amt. Infolgedessen sind im Jahre 2023 Neuwahlen durchzuführen. Das Wahlverfahren ist in den §§ 36 bis 44 sowie § 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und § 35 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) geregelt. Die Gemeinden müssen die Vorschlagslisten für die Wahl der Erwachsenenschöffen erstellen (§ 36 Abs. 1 GVG) - ihnen obliegen damit elementare Aufgaben, ohne deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Schöffenwahl nicht durchgeführt werden kann. Das Schöffenwahlverfahren bis zur Neuwahl ist sehr aufwändig und wird fast das gesamte Jahr 2023 in Anspruch nehmen.
An dem Schöffen- bzw. Jugendschöffenamt interessierte Bürgerinnen und Bürger können bereits jetzt Interesse an der Übernahme des in Rede stehenden Amtes, spätestens jedoch
bis zum 15. April 2023
signalisieren. Nutzen Sie für die Interessenbekundung
- für das Amt des Erwachsenenschöffen dieses Formular bzw.
- für das Amt des Jugendschöffen dieses Formular.
Ausführliche Informationen zum Schöffenamt erhalten Sie hier, sowie mit nachstehenden Informationen: