Transparenzportal

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gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 des Thüringer Transparenzgesetzes sind unter anderem die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts verpflichtet, an geeigneter Stelle ihres Internetauftritts einen Link zum Transparenzportal aufzunehmen.

 

Das Transparenzportal des Freistaats Thüringen ist unter dem nachstehenden Link zu erreichen:

 

Transparenzportal des Freistaats Thüringen