Erscheinungstermine Amtsblatt

Das Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach erscheint monatlich und wird an alle Haushalte der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach verteilt. Den Druck und die Verteilung des Amtsblattes übernimmt die LINUS WITTICH Medien KG. Einzelne Exemplare erhalten Sie in unseren Verwaltungsgebäuden in Schloßvippach und Großrudestedt sowie unter Umständen auch in den Bürgerhäusern der Gemeinden.
Nachstehend werden die Termine des Redaktionsschlusses sowie die Erscheinungstermine des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach zur Kenntnisnahme und Beachtung bekannt gegeben.
| Ausgabe | Redaktionsschluss in der Verwaltung | Erscheinungstermin |
| 01/2026 | 16.12.2025 | 08.01.2026 |
| 02/2026 | 16.01.2026 | 29.01.2026 |
| 03/2026 | 13.02.2026 | 26.02.2026 |
| 04/2026 | 20.03.2026 | 02.04.2026 |
| 05/2026 | 17.04.2026 | 30.04.2026 |
| 06/2026 | 15.05.2026 | 28.05.2026 |
| 07/2026 | 19.06.2026 | 02.07.2026 |
| 08/2026 | 16.07.2026 | 30.07.2026 |
| 09/2026 | 14.08.2026 | 27.08.2026 |
| 10/2026 | 18.09.2026 | 01.10.2026 |
| 11/2026 | 16.10.2026 | 29.10.2026 |
| 12/2026 | 13.11.2026 | 26.11.2026 |
Eine Veröffentlichung nach den angeführten Redaktionsschlussterminen ist leider nicht möglich. Es ist dementsprechend notwendig, sämtliche zu veröffentlichenden Informationen, Manuskripte, Ankündigungen etc. im Word-Format (*.doc/*.docx) und Bilder als *.jpeg bis spätestens zu den angeführten Redaktionsschlussterminen dem Amt für Hauptverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach unter der E-Mail-Adresse
zukommen zu lassen.
Schloßvippach, den 03. November 2025
gez. Noth
Gemeinschaftsvorsitzender
Hinweis zu datenschutzrechtlichen Vorschriften beim Einreichen von Fotos zur Veröffentlichung im Amtsblatt
Aufgrund der neuen datenschutzrechtlichen Vorschriften macht es sich bei der Veröffentlichung von Fotos, auf denen Personen erkennbar abgebildet sind, erforderlich, dass hierzu bei der Übermittlung vom Einreicher versichert wird, dass die abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung im Amtsblatt einverstanden sind. Unsere Verwaltung geht davon aus, dass mit der Einreichung der Beiträge das Einverständnis bereits vorliegt.