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Billigung und Offenlegung des Entwurfes sowie Durchführung des Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplanverfahren „Auf der kleinen Leite“

Nöda, den 02. 06. 2022

Billigung und Offenlegung des Entwurfes sowie Durchführung des Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplanverfahren „Auf der kleinen Leite“

 

Der Gemeinderat Nöda hat mit Beschluss Nr. 02/16/2021 vom 21. Dezember 2021 über die Billigung und Offenlegung des Entwurfes sowie Durchführung des Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplanverfahren „Auf der kleinen Leite“ entschieden. Der Entwurf des Bebauungsplans (B-Plan) Allgemeines Wohngebiet (WA) „Auf der kleinen Leite“ Nöda der Gemeinde Nöda (Gemarkung Nöda, Flur 6, Flurstücke 582, 583 und Teilfläche des Flurstücks 620) in der Fassung vom Oktober 2021 und die Begründung mit ihren Anlagen sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen im Zeitraum

 

vom 9. Juni 2022 bis einschließlich 11. Juli 2022

 

innerhalb der Öffnungszeiten (Montag, Dienstag und Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr) im Bauamt der

 

Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach

Bauamt

Erfurter Straße 6

99195 Schloßvippach

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerhalb der zuvor genannten Öffnungszeiten können weitere Termine telefonisch mit dem Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach unter 036371 540-25 vereinbart werden.

 

Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Von Jedermann (auch Kinder und Jugendliche) können Stellungnahmen zum Entwurf des o.g.
B-Plans schriftlich oder während der Öffnungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Bitte beachten Sie, dass während der Zeitdauer der Corona-Pandemie die Einsichtnahme in die Planungsunterlagen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Rufnummer 036371 540-25 möglich ist. Während des gesamten Aufenthaltes im Verwaltungsgebäude ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

 

Zusätzlich kann der Entwurf des B-Plans WA „Auf der kleinen Leite“ Nöda der Gemeinde Nöda im Internet über die Homepage der Verwaltungsgemeinschaft www.gramme-vippach.de unter den Rubriken „Nachrichten“ -> „Billigung und Offenlegung des Entwurfes sowie Durchführung des Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplanverfahren ‚Auf der kleinen Leite‘ eingesehen oder auf- und abgerufen werden.

 

 

Ziele und Zweck der Planung

Das Bebauungsplangebiet der Gewanne/Katasterlage „Auf der kleinen Leite“ umfasst die o. g. Flurstücksparzellen mit insgesamt ca. 1,3 ha Gesamtfläche. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Nachnutzung der niedergelassenen Bebauung mit Wohnnutzung geschaffen werden. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nöda wird in einem Parallelverfahren geändert.

 

 

Hinweise:

  1. Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Außerdem kann ohne eine Zuordnung der Stellungnahme die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
  2. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt. Diese Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutzgrundverordnung können in der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach innerhalb der Öffnungszeiten die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Planaufstellungsverfahrens eingesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Angaben zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten, dem Zweck und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den personenbezogenen Daten, den betroffenen Personen, den Empfängern personenbezogener Daten, die Dauer der Speicherung, die Rechte der Betroffenen und zum Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden.
  3. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Nöda beraten und entschieden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Allgemeines Wohngebiet „Auf der kleinen Leite“ Nöda der Gemeinde Nöda unberücksichtigt bleiben.
  4. Einwendungen, die eine Person oder eine Vereinigung im Sinne des §4 Abs.3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 2017 (BGBl. I S. 3290), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2549), erstmals im Rechtsbehelfsverfahren erhebt, bleiben unberücksichtigt, wenn die erstmalige Geltendmachung im Rechtsbehelfsverfahren missbräuchlich oder unredlich ist. Ein Antrag (Normenkontrollantrag) nach §47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4650), ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

 

Nöda, den 17. Mai 2022

 

Gemeinde Nöda

 

gez. Berth
Bürgermeister

 

Bild zur Meldung: Wappen der Gemeinde Nöda

Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach

 

Hauptsitz

Gemeinschaftsvorsitzender

Poststelle, 

Amt für Hauptverwaltung, 

Amt für Bau, 

Amt für Bürgerangelegenheiten (Personenstandsangelegenheiten, allg. Ordnungsangelegenheiten)

Erfurter Straße 6

99195 Schloßvippach

Telefon Zentrale: 036371 540-0

 

Außenstelle 

Amt für Finanzverwaltung, 

Amt für Bürgerangelegenheiten (Einwohnermeldeangelegenheiten)

Bahnhofstraße 16
99195 Großrudestedt

 

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