öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Eckstedt für das Haushaltsjahr 2021

20. 01. 2021

Der Gemeinderat der Gemeinde Eckstedt hat in seiner Sitzung am 16. November 2020 die Haushaltssatzung der Gemeinde Eckstedt für das Haushaltsjahr 2021 in nachstehender Fassung samt ihrer Anlagen beschlossen. Auf der Grundlage des § 57 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278), ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Sömmerda als unterer staatlicher Verwaltungsbehörde, vorgelegt worden. Die Eingangsbestätigung wurde von dort mit Schreiben vom 17. Dezember 2020 (Az. 902.58:68007/2021) erteilt und die vorzeitige Bekanntmachung nach § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO zugelassen.

 

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Eckstedt für das Haushaltsjahr 2021 wird nachstehend durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach öffentlich bekannt gemacht.

 

Gemäß § 57 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO ist die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Eckstedt oder der Verwaltungsgemeinschaft Gramme Vippach für die angeführte Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.

 

Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß § 57 Abs. 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe. Er ist in der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach, Außenstelle Großrudestedt, Amt für Finanzverwaltung, Bahnhofstraße 16, 99195 Großrudestedt

 

bis zum 22. Februar 2021

 

während der Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus wird der Haushaltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2021 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

 

 

Eckstedt, den 18. Januar 2021

 

gez. Schnabel

Bürgermeisterin

 

Bild zur Meldung: Wappen der Gemeinde Eckstedt