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Öffentliche Bekanntmachung der Festsetzung der Grundsteuern A und B für das Haushaltsjahr 2021

Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach, den 05. 01. 2021

Die Verwaltungsgemeinschaft  Gramme-Vippach gibt für ihre Mitgliedsgemeinden, im Einzelnen die Gemeinde Alperstedt, die Gemeinde Eckstedt, die Gemeinde Großmölsen, die Gemeinde Großrudestedt, die Gemeinde Kleinmölsen, die Gemeinde Markvippach, die Gemeinde Nöda, die Gemeinde Ollendorf, die Gemeinde Schloßvippach, die Gemeinde Sprötau, die Gemeinde Udestedt und die Gemeinde Vogelsberg,

 

die Festsetzung der Grundsteuern A und B für das Haushaltsjahr 2021

 

öffentlich bekannt. Es gelten die jeweils in der Haushaltssatzung der betreffenden Mitgliedsgemeinde beschlossenen Hebesätze. Auf Grund der Vorschriften des § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 30. November 2019 (BGBl. I S. 1875), gibt die Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach für die vorstehend angeführten Mitgliedsgemeinden das Folgende bekannt:

  1. Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide für das Jahr 2021 werden hiermit die Grundsteuer A und die Grundsteuer B für das Kalenderjahr 2020 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Auf den zuletzt ergangenen Steuerbescheiden war mitgeteilt worden, in welcher Höhe und zu welchen Fälligkeiten die Grundsteuern im Folgejahr/in den Folgejahren zu leisten sind. Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2021 keinen Grundsteuerbescheid erhalten, für dieses Jahr die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2020 entrichten müssen. Für diese Steuerpflichtigen treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für das Jahr 2021 zugegangen wäre.
  2. Diese Festsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
  3. Die hier gegenständliche Festsetzung der Grundsteuer gilt nicht für die Bemessung der Grundsteuer für Mietwohngrundstücke und Einfamilienhäuser nach der Ersatzbemessungsgrundlage gemäß § 42 GrStG. Für diese Grundstücke ist die Steueranmeldung jährlich neu abzugeben (§ 44 Abs. 3 GrStG).

 

 

Zahlungsaufforderung:

Die Grundsteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Beträgen fällig, d. h. vierteljährlich jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November oder für die Jahreszahler zum 01. Juli des Jahres. Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer 2021 zu den im zuletzt ergangenen Steuerbescheid genannten Fälligkeitstagen auf ein Konto der jeweiligen Gemeindekasse zu überweisen. Soweit eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, werden die fälligen Beträge eingezogen.

 

Für Anfragen und Auskünfte steht Ihnen die Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach, Amt für Finanzverwaltung, gern zur Verfügung.

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung kann

 

innerhalb eines Monats

 

nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der

 

Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach

Erfurter Straße 6

99718 Schloßvippach

 

zu erheben. Hinsichtlich der Widerspruchserhebung in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird darauf hingewiesen, dass der Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente derzeit durch die Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach noch nicht eröffnet ist.

 

 

Schloßvippach, den 05. Januar 2021

 

gez. Georgi

Gemeinschaftsvorsitzender

 

Bild zur Meldung: Öffentliche Bekanntmachung der Festsetzung der Grundsteuern A und B für das Haushaltsjahr 2021

Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach

 

Hauptsitz

Gemeinschaftsvorsitzender

Poststelle, 

Amt für Hauptverwaltung, 

Amt für Bau, 

Amt für Bürgerangelegenheiten (Personenstandsangelegenheiten, allg. Ordnungsangelegenheiten)

Erfurter Straße 6

99195 Schloßvippach

Telefon Zentrale: 036371 540-0

 

Außenstelle 

Amt für Finanzverwaltung, 

Amt für Bürgerangelegenheiten (Einwohnermeldeangelegenheiten)

Bahnhofstraße 16
99195 Großrudestedt

 

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