Wichtige Information des Einwohnermeldeamtes
Wichtige Information
des Einwohnermeldeamtes
Ab dem 1. Mai 2025 treten in Deutschland neue Regelungen für die Anfertigung von Passbildern in Kraft, welche auf die aktuellen technischen Standards sowie sicherheitspolitischen Anforderungen abgestimmt sind. Fotos für Reisepässe und Personalausweise werden ab 1. Mai 2025 ausschließlich in digitaler Form akzeptiert. Ausgedruckte Lichtbilder können dann nicht mehr angenommen werden. Für die Erstellung von Lichtbildern bestehen zwei Optionen:
1. Erstellung in der Meldebehörde oder
2. Erstellung außerhalb der Behörde durch einen Dienstleister (z.B. Fotografen/Fotografinnen)
Wird für ein Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis) das Lichtbild in der Behörde angefertigt, kostet das ab dem 1. Mai 2025 bundeseinheitlich 6,00 € zusätzlich zur Grundgebühr des jeweiligen Ausweisdokuments, vgl. § 15 Abs. 1 Passverordnung, § 1 Abs. 4 Nummer 4 Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung. Sollten Sie ausnahmsweise zwei Dokumente – beispielsweise Personalausweis und Reisepass – zeitgleich beantragen wollen, zahlen Sie je Dokument 6,00 € zusätzlich. Bei der Erstellung außerhalb der Behörde lichtet der Fotograf seine Kunden entsprechend den biometrischen Vorgaben ab und überträgt das Bild in eine sichere Cloud. Nach der Datenübertragung wird ein QR-Code erzeugt. Er gilt ein halbes Jahr. Der Bürger bekommt diesen QR-Code ausgehändigt, mit dem er dann ins Einwohnermeldeamt kommt. Das Amt kann das Foto sofort aus der Cloud abrufen und verwenden. Die Gebühren für das Lichtbild bei den Dienstleistern weichen von den Gebühren in der Behörde ab.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Für Rückfragen steht Ihnen das Team des Einwohnermeldeamtes gern zur Verfügung (Tel. 036371 540 35 oder 036371 540 36).
gez. Voigt
Leiterin des Amtes für Bürgerangelegenheiten
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