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Bekanntmachung zur Anhörung innerhalb des Rechtsverordnungsverfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Scherkonde

Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach, den 06. 03. 2025

B e k a n n t m a c h u n g

 

Anhörung innerhalb des Rechtsverordnungsverfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Scherkonde

 

Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) beabsichtigt, für das Fließgewässer Scherkonde von der Talsperre Großbrembach bis zur Mündung in die Lossa auf Teilen der Gemarkungen Großbrembach, Kleinbrembach, Vogelsberg, Orlishausen, Frohndorf und Wenigensömmern das Überschwemmungsgebiet festzusetzen. Die Festsetzung des Überschwem­mungsgebietes erfolgt gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist.

 

Nach § 66 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74), das zuletzt durch Artikel 52 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gegeben:

 

Der Entwurf der Rechtsverordnung sowie die zugehörigen Karten (Kartenblätter im Maßstab 1 : 10 000, basierend auf ATKIS, und Kartenblätter im Maßstab 1 : 2 000, basierend auf ALKIS) liegen vom

 

14.04.2025  bis einschließlich  13.05.2025

 

in folgenden Behörden während der Sprechzeiten zur allgemeinen Einsicht für jedermann aus:

 

Stadtverwaltung Sömmerda, Bau und Umweltamt (Zi. 1.10), Marktstraße 1-2 in 99610 Sömmerda bitte nach vorheriger Terminabstimmung, Telefon: 03634 / 350 220

Montag

9:00

-

12:00 Uhr

 

 

 

 

Dienstag

9:00

-

12:00 Uhr

 

13:00

-

18:00 Uhr

Donnerstag

9:00

-

12:00 Uhr

 

13:00

-

16:00 Uhr

Freitag

9:00

-

12:00 Uhr

 

 

 

 

 

Gemeindeverwaltung Buttstädt, Zi. 109, Großemsener Weg 5 in 99628 Buttstädt, bitte nach vorheriger Terminabstimmung, Telefon: 036373 / 411 40

Dienstag

9:00

 

-

12:00 Uhr

 

13:00

-

18:00 Uhr

Mittwoch

9:00

 

-

12:00 Uhr

 

 

 

 

Donnerstag

 

 

 

 

 

13:00

-

15:00 Uhr

Freitag

9:00

 

-

12:00 Uhr

 

 

 

 

 

Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach, Bauamt (Zi. 24), Erfurter Straße 6 in 99195 Schloßvippach

Montag

9:00

 

-

12:00 Uhr

 

 

 

 

Dienstag

9:00

 

-

12:00 Uhr

 

14:00

-

16:00 Uhr 

Donnerstag

9:00

 

-

12:00 Uhr

 

14:00

-

18:00 Uhr

Freitag

9:00

 

-

12:00 Uhr

 

 

 

 

 

Etwaige Bedenken gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes und den Erlass einzelner Schutzanordnungen sowie Anregungen zu dem Entwurf können bis einen Monat nach Ablauf der oben angegebenen Auslegungsfrist 

 

- schriftlich beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Göschwitzer Straße 41 in 07745 Jena oder

 

- mündlich zur Niederschrift im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Außenstelle Weimar, Dienstgebäude 1, Harry-Graf-Kessler-Str. 1 in 99423 Weimar, Zimmer 1809


nur nach vorheriger Terminabstimmung, Telefon: 0361 573943619 oder 0361 573943329 zu folgenden Dienst­stunden: 

 

Montag

8:30

-

11:30 Uhr

 

13:30

-

15:30 Uhr

Dienstag

8:30

-

11:30 Uhr

 

13:30

-

15:30 Uhr

Mittwoch

8:30

-

11:30 Uhr

 

13:30

-

15:30 Uhr

Donnerstag

8:30

-

11:30 Uhr

 

13:30

-

15:30 Uhr

Freitag

8:30

-

11:30 Uhr

 

 

 

 

         

 

vorge­bracht werden.

 

 

Verspätet eingehende Einwendungen können bei dem Erlass der Rechtsverordnung unberücksichtigt bleiben.

 

Wer fristgemäß Bedenken oder Anregungen vorgebracht hat, die beim Erlass der Rechts­verordnung nicht berücksichtigt wurden, wird über die Gründe unterrichtet.

 

Dieser Bekanntmachungstext wird auch auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/service/amtliche-bekanntmachungen veröffentlicht.

 

Die zugehörigen Karten werden im Auslegungszeitraum ebenfalls auf der Internetseite des TLUBN unter https://tlubn.thueringen.de/service/ueberschwemmungsgebiete veröffentlicht.

 

Durch Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden. 

 

 

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau 

und Naturschutz                                                   

                                                                                                          Jena, den 27.02.2025 

Im Auftrag

 

 

 

Frederik Ahrens

Abteilungsleiter 4

 

 

 

Bild zur Meldung: Bekanntmachung zur Anhörung innerhalb des Rechtsverordnungsverfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Scherkonde

Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach

 

Hauptsitz

Gemeinschaftsvorsitzender

Poststelle, 

Amt für Hauptverwaltung, 

Amt für Bau, 

Amt für Bürgerangelegenheiten (Personenstandsangelegenheiten, allg. Ordnungsangelegenheiten)

Erfurter Straße 6

99195 Schloßvippach

Telefon Zentrale: 036371 540-10

 

Außenstelle 

Amt für Finanzverwaltung, 

Amt für Bürgerangelegenheiten (Einwohnermeldeangelegenheiten)

Bahnhofstraße 16
99195 Großrudestedt

 

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