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Informationen zur Grundsteuerreform

Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach, den 12. 09. 2022

Wer am 1. Januar 2022 wirtschaftlicher Eigentümer von Grundbesitz war, muss bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes beim Finanzamt elektronisch einreichen. Nur in Härtefällen darf die Erklärung in Papierform abgegeben werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie nicht über einen PC oder Internet verfügen und Ihnen auch keine nahen Angehörigen bei der Erklärungsabgabe helfen können. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Grundsteuer-Hotline unter 0361 573611800.

 

Für die elektronische Erklärungsabgabe stellt die Finanzverwaltung die entsprechenden Formulare über www.elster.de bereit. Um „Mein ELSTER“ nutzen zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto. Ein bereits bestehendes Benutzerkonto, mit dem Sie z. B. Ihre Einkommensteuererklärung abgeben, können Sie auch für die Abgabe der Feststellungserklärung verwenden.

 

Unter https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer/abgabe-der-erklaerung finden Sie verschiedene Musteranleitungen, mit denen Schritt für Schritt die Erklärungsabgabe über „Mein ELSTER“ erklärt wird. Mit diesen Musteranleitungen unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer Feststellungserklärung über "Mein ELSTER". Unter dem Bereich Fragen und Antworten finden sie häufige Fehlerhinweise und wie Sie diese vermeiden können.

 

Damit die Erklärungsabgabe ohne größere Unterbrechungen erfolgen kann, legen Sie sich bitte folgende Unterlagen bereit (soweit vorhanden):

 

Soweit Sie kein Informationsschreiben von der Finanzverwaltung erhalten haben, können Sie das Aktenzeichen auch alten Einheitswertbescheiden und Unterlagen vom Finanzamt entnehmen. Bitte beachten Sie, dass in Thüringen zwingend ein Aktenzeichen für die Erklärungsabgabe erforderlich ist und eine Steuernummer nicht genügt.

 

Soweit Sie Ihren Grundbuchauszug parat haben, können Sie gern das Grundbuchblatt in der Erklärung angeben. Dies ist jedoch keine zwingende Angabe, sodass das Fehlen dieser Angabe das Absenden der Erklärung über „Mein ELSTER“ nicht verhindert. Gleiches gilt für die Abfrage der Einkommensteuernummer und der Identifikationsnummer der Eigentümer des Grundstücks. Gern können Sie diese Angaben in der Erklärung eintragen, soweit Sie Ihnen vorliegen. Ein Absenden der Erklärung ist jedoch auch ohne diese Angaben möglich.

 

Weitere Informationen und Hilfestellungen finden Sie unter grundsteuer.thueringen.de.

 

Bild zur Meldung: Logo Grundsteuerreform

Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach

 

Hauptsitz

Gemeinschaftsvorsitzender

Poststelle, 

Amt für Hauptverwaltung, 

Amt für Bau, 

Amt für Bürgerangelegenheiten (Personenstandsangelegenheiten, allg. Ordnungsangelegenheiten)

Erfurter Straße 6

99195 Schloßvippach

Telefon Zentrale: 036371 540-0

 

Außenstelle 

Amt für Finanzverwaltung, 

Amt für Bürgerangelegenheiten (Einwohnermeldeangelegenheiten)

Bahnhofstraße 16
99195 Großrudestedt

 

Veranstaltungen