Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest, Festlegung von Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet sowie Maßregeln für Geflügelbestände im Geflügelpest-Beobachtungsgebiet
Das Landratsamt Sömmerda hat am 13. April 2021 aufgrund mehrerer durch das Landratsamtes Weimarer Land amtlich festgestellten Ausbrüche der Geflügelpest eine Allgemeinverfügung erlassen, in der die Gemeinde
Großbrembach
zum Sperrbezirk festgelegt wurde. Zugleich wurden neben anderen Gemeinden/Ortsteilen die zum Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach gehörenden Gemeinden/Ortsteile
Bachstedt, Dielsdorf, Eckstedt, Großmölsen, Kleinmölsen, Kleinrudestedt, Markvippach, Ollendorf, Schloßvippach, Sprötau, Udestedt und Vogelsberg
zum Beobachtungsgebiet festgelegt.
Zugleich wurden mit der in Rede stehenden Allgemeinverfügung Maßregeln für Geflügelbestände im Geflügelpest-Beobachtungsgebiet erlassen.
Die Allgemeinverfügungen werden unter den nachstehenden Download-Links zur Kennnisnahme und Beachtung bekannt gegeben.
Bild zur Meldung: Wappen Landkreis Sömmerda