Feststellung der geprüften Jahresrechnungen der aufgelösten Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“ für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 sowie über die Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden

Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach, den 09. 04. 2021

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach hat in ihrer 5. Sitzung am 8. April 2021 die geprüften Jahresrechnungen der aufgelösten Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“ für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 festgestellt und für diese Haushaltsjahre über die Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden der aufgelösten Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“ gemäß § 52 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 113), i. V. m. § 36 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194), und § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO jeweils Beschluss gefasst.

 

Die geprüften und festgestellten Jahresrechnungen mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Sömmerda sind gemäß § 52 Abs. 2 ThürKO
i. V. m. § 36 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG und § 80 Abs. 4 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe zwei Wochen lang bei der

 

Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach

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ausgelegt. Sie werden bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

 

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Rufnummer 036204 570-0 stattfinden kann. Während des Aufenthaltes im Verwaltungsgebäude ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

 

 

Schloßvippach, den 9. April 2021

 

gez. Georgi

Gemeinschaftsvorsitzender

 

Bild zur Meldung: Feststellung der geprüften Jahresrechnungen der aufgelösten Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“ für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 sowie über die Entlastung des Gemeinschaftsvorsitzenden