Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest, Festlegung von Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet sowie Maßregeln für Geflügelbestände im Geflügelpest-Beobachtungsgebiet
Das Landratsamt Sömmerda hat am 29. März 2021 aufgrund des am 27. März 2021 in Kleinrudestedt sowie des am 29. März 2021 in Vogelsberg amtlich festgestellten Ausbruchs der Geflügelpest eine Allgemeinverfügung erlassen, in der die Gemeinden/Ortsteile
Eckstedt, Großrudestedt, Kleinrudestedt, Schwansee bzw. Sprötau und Vogelsberg
zum Sperrbezirk festgelegt wurden. Zugleich wurden neben anderen Gemeinden/Ortsteilen die zum gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach gehörenden Gemeinden/Ortsteile
Alperstedt, Bachstedt, Dielsdorf, Großmölsen, Kleinmölsen, Kranichborn, Markvippach, Nöda, Ollendorf, Schloßvippach, Sprötau und Udestedt bzw. Bachstedt, Dielsdorf, Eckstedt, Markvippach und Schloßvippach
zum Beobachtungsgebiet festgelegt.
Zugleich wurden mit Allgemeinverfügung vom 29. März 2021 Maßregeln für Geflügelbestände im Geflügelpest-Beobachtungsgebiet erlassen.
Die Allgemeinverfügungen werden unter den nachstehenden Download-Links zur Kennnisnahme und Beachtung bekannt gegeben.
Bild zur Meldung: Wappen Landkreis Sömmerda