Feststellung der Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 2018 und 2019 der Gemeinde Vogelsberg sowie Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2018 und 2019
Der Gemeinderat der Gemeinde Vogelsberg hat in seiner 12. Sitzung am 25. Februar 2021 die Jahresrechnungen der Gemeinde Vogelsberg für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 festgestellt und für diese Haushaltsjahre über die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278), jeweils Beschluss gefasst.
Die festgestellten Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 2018 und 2019 mit ihren Anlagen sowie die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes des Landratsamtes Sömmerda werden gemäß
§ 80 Abs. 4 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe zwei Wochen lang bei der
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ausgelegt. Sie werden bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Rufnummer 036204 570-0 stattfinden kann. Während des Aufenthaltes im Verwaltungsgebäude ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Vogelsberg, den 2. März 2021
gez. Schmidt
Bürgermeister
Bild zur Meldung: Wappen der Gemeinde Vogelsberg