einvernehmliche Aufhebung einer Zweckvereinbarung

30. 11. 2020

Die einvernehmliche Aufhebung der Zweckvereinbarung zwischen dem Abwasserzweckverband Scherkondetal und der Verwaltungsgemeinschaft An der Marke zur Übertragung der kaufmännischen und verwaltungsmäßigen Geschäftsbesorgung des Abwasserzweckverbandes Scherkondetal auf die Verwaltungsgemeinschaft An der Marke vom 18. September 2020 wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde, das Landratsamt Sömmerda als untere staatliche Verwaltungsbehörde, mit Schreiben vom 18. November 2020, Az. 030.019:6810/AZV, rechtsaufsichtlich genehmigt. Die amtliche Bekanntmachung der einvernehmlichen Aufhebung erfolgte in der Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Sömmerda Nr. 47/2020 vom
25. November 2020.

 

Hierauf Bezug nehmend wird gemäß § 13 Abs. 5 i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 4 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (GVBl. S. 194), auf die vorstehend angeführte Veröffentlichung hingewiesen.

 

In der Folge wird die Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach ab dem 01. Januar 2021 keine Dienstleistungen mehr für den Abwasserzweckverband Scherkondetal erbringen.

 

 

Schloßvippach, den 30. November 2020

 

gez. Georgi

Gemeinschaftsvorsitzender

 

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