Wichtige Bürgerinformation: Eingeschränktes Haltverbot in der Wilhelm-Pieck-Straße in Udestedt
Die Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach und die Gemeinde Udestedt informieren darüber, dass in der Wilhelm-Pieck-Straße im Abschnitt zwischen den Hausnummern 28 und 68 zeitnah Verkehrszeichen für ein eingeschränktes Halteverbot aufgestellt werden. Die Verkehrszeichen wurden durch das Landratsamt Sömmerda angeordnet.
Hintergrund dieser Maßnahme sind mehrere Unfälle im Zusammenhang mit dem Begegnungsverkehr sowie zahlreiche Beschwerden aus der Bürgerschaft. Durch parkende Fahrzeuge standen auf der bislang beparkten Straßenseite zunehmend weniger Lücken zur Verfügung, in denen Fahrzeuge in Richtung Kleinmölsen bei Gegenverkehr ausweichen konnten. Insbesondere bei Begegnungen mit Lastkraftwagen und Bussen kam es dadurch zu schwierigen Verkehrssituationen.
Mit dem eingeschränkten Haltverbot sollen die Verkehrssicherheit erhöht und der Begegnungsverkehr erleichtert werden. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden, die neue Beschilderung nach ihrer Aufstellung zu beachten.
Was bedeutet das eingeschränkte Haltverbot?
Im ausgeschilderten Bereich darf grundsätzlich bis zu drei Minuten gehalten werden. Ein längeres Halten ist zum Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- und Entladen zulässig. Be- und Entladetätigkeiten müssen tatsächlich stattfinden und erkennbar sein; sie sind ohne Verzögerung durchzuführen. Das Parken ist nicht gestattet.
Die Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach und die Gemeinde Udestedt bitten um Verständnis für diese Maßnahme. Mit Ihrer Rücksichtnahme und der Beachtung der Verkehrsregeln tragen Sie zu einem sicheren und möglichst reibungslosen Verkehrsablauf bei.
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