Amtliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Eckstedt
Amtliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan 01/2024 der Gemeinde Eckstedt für das Sonstige Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO „Photovoltaik-Freiflächenanlage I“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Eckstedt hat in seiner Sitzung am 14.07.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Sonstige Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage I“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes durchzuführen.
Das Plangebiet befindet sich südöstlich der Ortslage Eckstedt. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage schaffen.
Der Geltungsbereich zur Erstellung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage umfasst in der Gemarkung Eckstedt in der Flur 6 die Flurstücke 448/48, 448/49, 448/50, 448/51, 448/52, 448/53, 448/54, 448/55, 448/56, 448/57, 448/58, 448/59, 448/60, 448/61, 448/62, 448/63, 448/64, 448/65, 448/66, 448/67, 448/68, 448/69, 448/70, 448/71, 448/72, 448/73, 448/74, 448/75, 448/76, 448/77, 448/78, 448/79, 448/80, 448/81, 448/82, 448/83, 448/84, 448/85, 448/86, 448/87, 448/88, 448/89, 448/90, 448/91, 448/92, 448/93, 448/94, 448/95, 448/96, 448/97, 448/98, 448/99, 448/100 und 448/101.
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der untenstehende Lageplan maßgebend.
Übersichtsplan zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan erfolgt durch Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht im Internet.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht wird zur Einsicht in der Zeit vom 4. August 2025 bis einschließlich 5. September 2025 auf der lnternetseite der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach unter: https://www.gramme-vippach.de bereitgehalten.
Zusätzlich liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme im Amt für Bau der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach, Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach, während der Sprechzeiten
Montag von 9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
aus.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich an oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Eckstedt ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
gez. Sabine Schnabel
Bürgermeisterin
Anlagen:
Anlage 1_Übersicht
Anlage 2_Biotope
Anlage 3_Brutvögel
Umweltbericht
Vorentwurf Begründung
Bebauungsplan
Bild zur Meldung: Wappen der Gemeinde Eckstedt